- Peers
- Peers['pɪəz; englisch, eigentlich »Gleichrangige«, vergleiche Pairs], Singular Peer ['pɪə] der, -s, in weibliche Form Peeress ['pɪərɪs] die, -, in Großbritannien die Mitglieder des Hochadels (Adel), der Nobility, im Unterschied zum niederen Adel (Gentry). Die Peers bilden als eigener Stand seit der Teilung des Parlaments Anfang des 14. Jahrhunderts das Oberhaus. Sie führen den Titel Lord. Seit der Union von 1707 waren die schottischen Peers durch 16 jeweils für die Dauer des Parlaments gewählte »representative peers« im Oberhaus vertreten; seit 1963 gehören ihm alle schottischen Peers an. Ferner entsandten 1801-1922 die irischen Peers. 28 auf Lebenszeit gewählte Vertreter in das Oberhaus; der letzte gewählte irische Peer starb 1961. Neue schottische Peers können seit 1707, neue irische seit 1922 nicht mehr geschaffen werden. Bis Ende des 18. Jahrhunderts gab es rd. 200 Peers, danach wurde die Verleihung zum Mittel im politischen Machtkampf (Peersschub). Die Zahl der Peers stieg dadurch auf über 900 (heute über 1 000). Die Peerswürde (Peerage) ist erblich in direkter männlicher Linie, ausnahmsweise in weiblicher und Nebenlinie; seit 1958 können außerdem Peers auf Lebenszeit ernannt werden. Mit Erreichen des 21. Lebensjahres erwirbt der erbliche Peers das Recht auf Sitz und Stimme im Oberhaus, seit 1963 gilt dies auch für weibliche Peers. Das Recht der Peers auf eigenen Gerichtsstand bei bestimmten schweren Verbrechen (seit 1341) wurde 1948 abgeschafft. Seit der »Peerage Act« von 1963 ist die Peerswürde verzichtbar.M. L. Bush: The english aristocracy (Manchester 1984);
Universal-Lexikon. 2012.